Nov

2013

Jürgen Kardel und Georg Mauroszat: Der THW-Schwimmbrückendienst

Der THW Schwimmbrückendienst
recherchiert und verfasst von Jürgen Kardel und Georg Mauroszat

Ein von der Bundesregierung 1955 verabschiedetes Luftschutzprogramm sah unter anderem folgendes vor:

– Errichtung eines Luftschutzwarn- und Alarmdienstes,
– Aufstellung eines örtlichen und überörtlichen Luftschutzhilfsdienstes (LSHD),
– Aufklärung der Bevölkerung über die Gefahren von Angriffen und über den Selbstschutz,
– Schaffung von Luftschutzräumen.

Der Luftschutzhilfsdienst wurde als Organisation für den Zivilschutz (ZS) in den Jahren 1956/57 vom Bund geplant und aufgebaut, um der Bevölkerung im Verteidigungsfall wirksame, schnelle Hilfe beim Luftschutz aber auch bei anderen Notständen bieten zu können.

Seine speziellen Aufgaben waren die Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten, die Instandsetzung zerstörter Infrastruktur und die Schadensfeststellung. Unterstellt war der LSHD dem Bundesamt für Zivilschutz im Bundesministerium des Innern. Er wurde somit mit Bundesmitteln ausgerüstet. Das Personal war in der Regel ehrenamtlich und oft in Hilfsorganisationen, der Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk (THW) tätig, wenngleich der LSHD eine eigenständige Institution mit eigenen Ausbildungsstätten war. Gegliedert war der Luftschutzhilfsdienst in sogenannte Bereitschaften, die örtlich und überörtlich aufgestellt waren. Diese setzten sich aus mehreren Zügen und Fachgruppen zusammen.

Zur Bewältigung seiner Aufgaben war der LSHD in mehrere Fachbereiche aufgegliedert:
•    LS- Brandschutzdienst
•    LS-Bergungsdienst
•    LS-Sanitätsdienst
•    LS-Veterinärdienst
•    LS-ABC-Dienst
•    LS- Betreuungsdienst
•    LS-Lenkungs- und Sozialdienst
•    LS-Fernmeldedienst.

Das Bundesinnenministerium entschied 1958 aus verschiedenen Gründen im Rahmen der zivilen Notstandsplanung Brückenbau- und Brückengeräte-Einheiten aufzustellen und übertrug diesen Auftrag mit einem Geheimerlass am 20. Oktober 1958 der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk.
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Der Auftrag lautete, einen überörtlichen Schwimmbrückendienst aufzustellen, auszubilden, auszurüsten und ihn bis zu einer gesetzlichen Regelung treuhänderisch zu verwalten.

Der Schwimmbrückendienst sollte in einem Verteidigungsfall Flüchtlingen das schnelle und sichere Überqueren von Gewässern aller Art zu ermöglichen. Dazu gehörte auch das Wiederherrichten von Brücken. In der Anfangsphase eines Schwimmbrücken-Einsatzes sollte das Übersetzen von Personen zunächst mit Einzelbooten wie Ganzpontons, Mehrzweckbooten und Amphibienfahrzeugen durchgeführt werden.

Um Flüchtlinge auch mit Kraftfahrzeugen ein übersetzen zu ermöglichen sollte parallel mit dem Bau von Übersetzfähren begonnen werden. Zur Erhöhung der Übersetzkapazität war im Schutze der Dunkelheit das Einfahren einzelner Fähren zu einer Schwimmbrücke vorgesehen.

Für insgesamt sieben Brücken unterschiedlicher Länge, die von der jeweiligen Breite des Flusses an der Übergangsstelle abhing, war die Aufstellung mehreren Abteilungen notwendig, und zwar:

•    zwei Abteilungen mit LH-Gerät für den Nord-Ostsee-Kanal,
•    zwei Abteilungen mit Sd-Gerät an der Weser,
•    eine Abteilung mit Brückengerät B der ehemaligen Wehrmacht und fünf Abteilungen mit Sd-Gerät am Rhein,
•    eine Abteilung mit LH-Gerät am Main.

Das THW sollte bis zur endgültigen Aufstellung dieser Einheiten als Träger aller vorbereitenden Maßnahmen dienen.

Nach Abschluss der wichtigsten Vorarbeiten und Entwicklungen war Ende 1959 dann zu klären, welche Organisationsform bei der endgültigen Aufstellung der Einheiten vorzusehen war.

Hierbei waren vom BMI folgende Fragen zu prüfen:

1) Aufstellung der Brückenbaueinheiten im Rahmen des überörtlichen Bergungsdienstes.
Die Eingliederung in den LSHD würde auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen, da die Länder für die
Aufstellung des überörtlichen LSHD zuständig waren. Der vorgesehene Brückenbaudienst konnte
jedoch nur als überregionale Aufgabe angesehen werden und musste daher demzufolge vom
Bund durchgeführt werden. Das galt insbesondere für die Rheinübergänge, die im Allgemeinen
zwei Bundesländer berührten und bei denen eine Beweglichkeit über die Ländergrenzen hinweg
sichergestellt werden musste.

2) Durchführung des Brückenbaus als reine THW-Aufgabe.
Bei einer Aufstellung im Rahmen des THW würde der überregionale Charakter des Brückenbau-
Dienstes gewahrt, andererseits durfte nicht übersehen werden, dass für diese Aufgabe rd. 10.000
Helfer benötigt wurden und dass das THW mit seinen vielfältigen anderweitigen Aufgaben
voraussichtlich überfordert wäre. Weiterhin könnte die notwendige Vorbereitung die Ausbildung
und die Pflege des Geräts nur durch eine Kader-Truppe durchgeführt werden. Dies würde zur
Folge haben, dass das THW mindestens eine Abteilung mit Hauptamtlichen Personal – allein für
die Rheinübergänge – aufstellen müsste.

3) Übernahme der Schwimmbrücken-Einheiten der zivilen Arbeitsgruppen bei den US-
Stationierungskräften.
Die zivilen Mitarbeiter waren an einer Übernahme in den öffentlichen Dienst sehr interessiert und
überzeugt, dass etwa 2/3 des Personals zu einem Dienst im Rahmen des zivilen Bevölkerungs-
schutzes bereit wären.

Im BMI wurde die Auffassung vertreten, dass die Aufstellung der Brückenbau- und Brückengeräte-Einheiten am zweckmäßigsten durch den Bundesgrenzschutz (BGS) erfolgen sollte. Hierbei war zu erwägen, im Rahmen der technischen Abteilung des BGS eine besondere Brückenbau-Abteilung zu bilden, wobei dann in erster Linie die Frage der Übernahme der Brückenbau-Einheiten der zivilen Arbeitsgruppen geprüft werden musste. Da der Gesamtbedarf für den Brückenbau-Dienst rund 10.000 Mann betrug, werde es notwendig sein, die Heranziehung von Ausbildungs- und Ergänzungspersonal, wobei in erster Linie das THW in Frage käme, zu klären.
Der offizielle Erlass für die Aufstellung, Ausrüstung und Ausbildung von Einheiten des Schwimmbrückendienstes erfolgte dann am 18.09.1961 vom BMI an das Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz (BZB).

„Unter Bezugnahme des Erlasses vom 20.10.1958 und die verschiedenen Einzelmaßnahmen, die in der Zwischenzeit veranlaßt worden sind, bitte ich, die Durchführung des dem Technischen Hilfswerk erteilten Auftrags zur Erstellung von
•    2 Brücken mit 8 t Tragkraft für den Rhein,
•    2 Brücken mit 8 t Tragkraft für die Weser,
•    1 Brücke mit 8 t Tragkraft für den Main und
•    2 Stege für Fußgänger und leichte Lasten für den Nord-Ostsee-Kanal
zu beschleunigen.“

Das THW war zu dieser Zeit eine Abteilung im BZB und war damals in 5 Referate gegliedert
•    Referat III/1  Einsatzleitung / Ausbildung
•    Referat III/2  Organisation
•    Referat III/3    Ausrüstung und Gerät
•    Referat III/4    Brückenbau
•    Referat III/5    Öffentlichkeitsarbeit / Helferwerbung

In der THW-Leitung war Generalmajor a.D. Lorenz für den Aufbau des Schwimmbrückendienstes der verantwortliche Referent. Er trieb mit großer Energie und Eifer maßgeblich den Dienst voran.

Mit der Aufstellung der für die vorgesehenen Flussübergänge notwendigen Einheiten war noch nicht begonnen worden. Das BMI bat deshalb, sowohl die seit längerer Zeit laufende Ausbildung von Führern, Unterführern und Helfern zu beschleunigen und auch umgehend mit der personellen Aufstellung von Einheiten zu beginnen.

Bald stellten sich greifbare Ergebnisse beim Aufbau des Schwimmbrückendienstes ein. Neben der Helferwerbung erfolgten erste Beschaffungen von Fahrzeugen und Geräteausstattung sowie die Gründung von zwei neuen THW-Schulen (Hoya und Rhein Germersheim).

Schon 1956 war man auf der Suche nach einem geeigneten Schulstandort und wurde an der Weser fündig. Auf dem bundeseigenen Gelände eines ehemaligen Fliegerhorstes entstand die Schule für den Schwimmbrückenbau in Hoya. Hier wurden zukünftig alle für diesen Fachdienst benötigten Kräfte ausgebildet.

Anfänglich stand der THW-Schule Hoya nur ein Teil eines Gebäudes zur Verfügung. Erst im Laufe der folgenden Jahre räumten private Bewohner und Firmen die restlichen Räume und die meisten Gebäude und schufen der Schule dadurch den Platz, den sie brauchte.

Bereits am 12. Juli 1959 hatte in der THW-Schule Hoya der erste Lehrgang mit 30 Teilnehmern begonnen. Die THW’ler waren bereits im Brücken- und Stegebau sowie im „Wasserdienst“ vorgeschult. Die notwendige Spezialausbildung für den Schwimmbrücken- und Fährenbau erhielten die 1A-vorgeschulten Helfer nun in Hoya.

In der ersten Zeit ging es sehr einfach und eingeschränkt zu. Die Lehrgangsteilnehmer mussten primitive Umstände und Unbillen in Kauf nehmen. Acht- und Zwölftbettzimmer, mit Kohle oder Ölöfen beheizt waren Standard. Die Schule bot damals wirklich keinen Komfort und immer wieder wurden ganze Gebäudeabschnitte wegen Einsturzgefahr gesperrt.
Lehrgangsteilnehmer aus der Anfangszeit erinnern sich noch lebhaft an diese Umstände, die sie in Kauf zu nehmen hatten. Ihre Erzählungen enthielten jedoch keine Vorwürfe sondern es schwang Abenteuerlust und Idealismus in ihrer Stimme, wenn sie von den Lehrgängen und Übungen aus dieser Zeit erzählen.
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Schwimmbrücken sollten Sie bauen, an festgelegten Stellen des Rheins, der Weser, des Nord-Ostsee-Kanals und anderer Binnengewässer.

Schulmäßig geübt wurde auf dem Wasserübungsplatz auf der Weserschleife nördlich von Hoya. Diese Schleife war durch ein Stauwehr in Dörverden von der Weser abgetrennt und die Schifffahrt benutzte einen Verkürzungskanal.

1961 wurde die Ausbildung dann nach Niederboyen, ein direkt an der Weser liegendes, durch das BZB gepachtetes Gehöft, verlegt. Hier standen ein Wirtschaftsgebäude mit Stallungen und eine Remise zur Verfügung, die als Aufenthalts- und Lehrraum genutzt wurde. Auch das Ausbildungsgerät sowie Fähren- und Brückengerät konnte hier gelagert werden.
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Das erste Übungsgerät war Schwimmbrückengerät der ehemaligen Wehrmacht, das „B-Gerät“, und das „LH-Gerät“, ein amerikanischer Infanterie-Schnellsteg.

Mit dem B-Gerät konnten Fähren zu 4 t, 8 t, 16 t oder 20 t gebaut werden o d e r
Brücken mit 4 t Tragekraft und 130 m Länge, 8 t und 80 m Länge oder 20 t und 50 m Länge.

Ein neues Oberbaugerät wurde 1961 für die B-Fähren eingeführt. Dieses Standard(Sd)-Gerät, ein aus Aluminium gefertigter Oberbau, ist noch heute bei den neuesten Fähren und als Brückengerät  im Einsatz.
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Die THW-Schule Rhein Germersheim nahm 1962 den Schulbetrieb auf. Hierzu wurden Gebäudeteile der ehemaligen Festungsanlage am Grabenwehr genutzt, in denen dann die notwendigen Unterkunfts- und Büroräume sowie Lehrsäle eingerichtet wurden.

Ein Wasserübungsplatz entstand nordöstlich von Germersheim im Rheinhafen.

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Das Lehrgangsangebot beider Schulen entsprach den besonderen Aufgaben im Schwimmbrückendienst:

•    LH-Grundlehrgänge (nur in Hoya)
•    Sd-Grundlehrgänge
•    Führungstrupp-Lehrgänge
•    Unterführer-Lehrgänge (Sd bzw. LH)
•    Führer-Lehrgänge
•    Grund- und Prüflehrgänge (Motorboot)
•    Sonderlehrgänge für Schirrmeister, feldmäßigen Straßenbau, Feldköche, Rechnungsführer und für hauptamtliches Personal.

Höhepunkte der Schule Hoya waren von 1964 bis 1968 die jährlich angesetzten Übungen im Frühjahr, Sommer und im Herbst. Die Ausbildung in der zweiten Woche der 14tägigen Lehrgänge fand an der Weser und an der Aller statt. In besonderen Übungslagen und unter erschwerten Bedingungen mussten von den Lehrgangsteilnehmern Fähr- und Brückenstellen erkundet werden. Diese wurden dann auch rund um die Uhr betrieben. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag waren dann die Helfer beim „Brückenschlag“ eingesetzt. Hierzu mussten die tagsüber eingesetzten Übersetzfähren zu Brückenfähren umgebaut und zum nächtlichen Einfahren in die Brückenlinie vorbereitet werden. Nach der Probebelastung der fertiggestellten Schwimmbrücke konnten Einheiten verschiedener Hilfsorganisationen mit ihren Fahrzeugen übersetzen.

In der Schule Hoya waren die Schulleiter Albert Beierlein (07.1959 bis 10.1959), Max Hoffmann (11.1959 bis 03.1960), Volkmar Zahn (04.1960 bis 12.1962) und vor allem Erich Baron (01.1963 bis 05.1981) mit dem Aufbau des Schwimmbrückendienstes befasst.

In der Schule Rhein Germersheim war Alfred Wegener Schulleiter.

Am 02.10.1961 gab es vom BMI grünes Licht für erste Beschaffungen der persönlichen Ausrüstung.
Der Umfang der Beschaffung sollte zunächst für die Einheiten, die für den Einsatz des vorhandenen oder genehmigten Brückengeräts notwendig waren, beschafft werden, d.h. für

– eine Rheinbrücke
– eine Weserbrücke
– eine Mainbrücke und
– ein Steg für den Nord-Ostsee-Kanal.

Für den Einsatz dieses Geräts waren voraussichtlich 18 Bereitschaften erforderlich, so dass die Beschaffung der persönlichen Ausrüstung auf rund 2.900 Helfer beschränkt werden musste.
Diese Ausrüstung sollte nach Maßgabe der bereits genehmigten Stärke- und Ausstattungsnachweisung (StAN) für die überörtlichen LS-Bergungsbereitschaften erfolgen.
Die Farbe der Bekleidung sollte entweder die neue Farbe des LSHD oder die Farbe des THW werden. Im Hinblick auf den Auftrag, der dem THW für den Aufbau des Schwimmbrückenbaus erteilt war, hielt das BMI es für zweckmäßig, die Farbe der Ausrüstung des THW anzupassen.

Nach einem Gesamtaufstellungsplan für den Schwimmbrückenbau vom 17. März 1962 sollten durch die THW-Landesverbände in den Jahren 1960 – 1964 folgende Einheiten aufgestellt werden

Aufstellungsplan

LtgStab = Leitungsstab, StBrA = Stab Brückenbau-Abteilung, BrB = Brückenbau-Bereitschaft,
BrGB = Brückenbau-Gerätebereitschaft

Nachdem im Dezember 1961 mit dem Bundesminister der Finanzen die StAN für die Brückengerätebereitschaften „Sd“ und „LH“ abschließend beraten worden waren erfolgte am 20.08.1962 dann die Anweisung des BMI an das BZB für die ersten Beschaffungsdurchführungen von Fahrzeugen.

Das BZB wurde ermächtigt
•    10 geländegängige PKW
•    7 Funkkommandowagen
•    14 geländegängige LKW und
•    5 geländegängige Krane
zu beschaffen.

Dafür wurden damals Haushaltsmittel von rd. 1,1 Mio. DM bereitgestellt (im Wege von Einsparungen bei anderen Titeln).
Im August 1965 wurde das Gesetz eines aus Hauptamtlichen und Wehrpflichtigen zu bilden Zivilschutzkorps (ZSK) verabschiedet. Dort sollte zukünftig auch der Schwimmbrückendienst integriert werden. Vorgesehen waren für das ZSK insgesamt 11 Schwimmbrücken-Einheiten in Abteilungsstärke: zwei mit je 564 Mann am Nord-Ostsee-Kanal (nur LH-Gerät), und für das Sd-Gerät zwei Abteilungen an der Weser, sechs am Rhein und eine am Main mit je 645 Mann.

Die Diskussion über die Umstrukturierung des Zivilschutzes führte zu einem dramatischen Teilnehmerrückgang bei den Lehrgängen: Hatten sich im Jahr 1964 noch 1.216 Helfer für die Lehrgänge in Hoya angemeldet, waren es drei Jahre später nur noch 155. Die Helfer fühlten sich dem THW zugehörig und wollten nicht für ein kaserniertes ZSK ausgebildet werden. Zusätzlich ließ die Finanzsituation des Bundes dringend erforderliche Renovierungs- und Instandsetzungsmaß-nahmen auf dem Schulgelände nicht zu. Der Ausbildungsbetrieb wurde folglich immer weiter reduziert.

Das ZSK-Gesetz wurde 1966 durch ein Haushaltssicherungsgesetz für zunächst zwei Jahre ausgesetzt und 1967 durch das Finanzänderungsgesetz bis auf weiteres suspendiert.

Das in den Vorjahren eingestellte hauptamtliche Personal für das geplante ZSK versah seinen Dienst an den beiden THW-Schulen sowie in den zwischenzeitlich eingerichteten Gerätelagern für das Schwimmbrückengerät.

Das THW unterhielt Gerätelager, die in unmittelbarer Nähe der Wasserstraßen, wo sich die geplanten Übergangsstellen befanden, eingerichtet waren.

Bundesland    Standort    Lagerbezeichnung    Gerät
Schleswig-Holstein    Hochdonn    Nord-Ostsee-Kanal 1    LH-Gerät
Schleswig-Holstein    Schafstedt    Nord-Ostsee-Kanal 2    LH-Gerät
Niedersachsen    Hoya (THW-Schule)    Weser 1    Sd-Gerät
wenig LH-Gerät
Niedersachsen    Hemsloh    Weser 2    Sd-Gerät
Nordrhein-Westfalen    Mehlem (THW-Lager)    Rhein 1    Sd-Gerät
Nordrhein-Westfalen    Altendorfer Mühle    Rhein 1    Sd-Gerät
Nordrhein-Westfalen    Niederbachem    Rhein 1    Sd-Gerät
Nordrhein-Westfalen    Unkel    Rhein 1    Sd-Gerät
Rheinland-Pfalz    Germersheim (THW-Schule)    Rhein 2    Sd-Gerät
Rheinland-Pfalz    Weingarten (ehem. Flakhallen)    Rhein 2    Sd-Gerät
Rheinland-Pfalz    Sonderheim (ehem. Flakhallen)    Rhein 2    Sd-Gerät
Rheinland-Pfalz    Lingenfeld    Rhein 2    Sd-Gerät
Bayern    Obernburg    Main    LH-Gerät

Standorte der Gerätelager für den Schwimmbrückendienst:

GerätelagerMit dem im Juli 1968 verabschiedeten Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (KatSG) kam dennoch das Aus für den bei vielen THW-Helfern beliebten Schwimmbrückenbau.

Die bereits im Bundesamt beschlossene Auflösung der THW-Schule Hoya konnte jedoch mit politischer Unterstützung verhindert werden: Im Gegensatz zur Schule Germersheim, die 1970 ihre Tore schließen musste, konnte die Schule Hoya ab 1971 zur Außenstelle der Katastrophenschutz-schule des Bundes (KSB) in Bad Neuenahr-Ahrweiler umorganisiert werden. Hoya war nun für die Ausbildung im Wasserdienst und später für den THW-Instandsetzungsdienst zuständig.

Ende Juni 1972 fand an der Weser bei Drakenburg, Dörverden und Schweringen die letzte Großübung der Schwimmbrückenbauer statt.

Alle mit den Gefahren des Wassers zusammenhängenden Aufgaben wurden dem Bergungsdienst und damit dem THW zugeordnet, einen speziellen Schwimmbrückendienst gab es nicht mehr.
Das Fähren- und Brückenbaugerät sowie alle Fahrzeuge wurden auf Weisung des BMI dem THW übergeben.

Zwar gehörte der Bau von Fähren mit LH-Pontons auch zukünftig zum Wasserdienst des THW; Gerät, um mehrere Sd-Pontons zu einer Brücke einfahren zu können, gab es nach Auflösung des Schwimmbrückendienstes und der Gerätelager aber nicht mehr.

Gliederungsbild SBrA_SD

Schwimmbrückenbau-Abteilung Sd
•    Ein Stab Brückenbau-Abteilung (StBrA) nach STAN 251 von 1963    = 104 Helfer
•    Zwei Brückenbau-Bereitschaften (BrB) nach STAN 252 von 1961    = 316 Helfer
•    Eine Brückenbau-Geräte-Bereitschaft (BrGB) nach STAN 253 von 1961    = 163 Helfer
•    Ein schneller Übersetzzug (SÜbsZg) nach STAN 256 von 1964        = 52 Helfer

Insgesamt = 635 Helfer

Gliederungsbild SBrA_LH

Schwimmbrückenbau-Abteilung LH
•    Ein Stab Brückenbau-Abteilung (StBrA) nach STAN 251 von 1963    = 104 Helfer
•    Zwei Brückenbau-Bereitschaften (BrB) nach STAN 252 von 1961    = 316 Helfer
•    Eine Brückenbau-Geräte-Bereitschaft (BrGB) nach STAN 254 von 1961    = 163 Helfer
•    Ein schneller Übersetzzug (SÜbsZg) nach STAN 256 von 1964        = 52 Helfer

Insgesamt = 554 Helfer

Der Stab Brückenbau-Abteilung (StBrA) setzte sich aus je einer Führungsgruppe, einem Fernmeldezug und einem verstärkten Versorgungszug zusammen. Aufgabe des Stabes war die einsatztaktische Führung der ihm unterstellten Bereitschaften und Züge.

Die Brückenbau-Bereitschaft (BrB) war gegliedert in eine Führungsgruppe, drei Brückenbauzüge mit je einem Zugtrupp und drei Gruppen sowie in einem Versorgungszug mit Zugtrupp. Die Aufgaben der Helfer bestand im Bau und Betrieb von Fähren, Landbrücken, Schwimmbrücken, Grabenbrücken und Schwimmstegen.

In den Brückenbau-Geräte-Bereitschaften (BrGB) war das Gerät, Material und die Pontons auf den Fahrzeugen zum Bau der verschiedenen Übergänge verlastet. Eine BrGB war gegliedert in eine Führungsgruppe, zwei Pontonzüge mit je einem Zugtrupp und fünf Gruppen bei den Sd-BrGB bzw. in drei Gruppen mit je einem Zugtrupp bei den LH-BrGB sowie einem Versorgungszug. Dieser Bestand aus dem Zugtrupp, dem Betriebsstofftrupp, einer Fachdienstgerätegruppe, einer Instandsetzungs-staffel sowie dem ABC-Abwehrtrupp.

StBrA gesamt

 

OrgPlan BrGB_LH gesamt

 

OrgPlan BrGB_Sd gesamt

 

OrgPlan SÜbsZg