21
Mrz
2014
Die THW-Fibel
Auf vielfachen Wunsch haben wir die „Fibel des Technischen Hilfswerks“ digitalisiert und stellen diese hier zur Verfügung.
Die digitale Fassung ist mit einer Texterkennung ausgestattet, über das Programm eingegebene Schlagworte erleichtern die Suche nach dem gewünschten Themenbereich.
Die Fibel erschien erstmals 1977 in einem Teil I (Grundausbildung – allgemeine Ausbildung) und in einem Teil II (Grundausbildung – praktische Ausbildung).
Hinweis der Redaktion:
Es ist wohl selbstverständlich dass sich die sicherheitsrelevanten Vorschriften seit 1977 geändert haben! Sollten Teile der nachfolgenden Fibel für die heutige Ausbildung Verwendung finden, sind auf jeden Fall die derzeit gültigen Arbeitsschutzbestimmungen und Vorschriften einzuhalten.
Der damalige Direktor Dipl-Ing. Hans Zielinski verfasste zur Fibel folgendes Vorwort:
Die „Fibel des Technischen Hilfswerks“ ist das Handbuch des Helfers. Sie baut auf den Sonderteilen des THW-Handbuchs und den Vorschriften des Katastrophenschutzes auf.
Mit Erscheinen der Fibel geht ein langgehegter Wunsch der Helferschaft nach einem modernen, auf den Dienst im THW ausgerichteten technischen Nachschlagewerk in Erfüllung. Mit Hilfe der Fibel wird es künftig jedem Helfer besser als zuvor möglich sein, sich auf seinen Dienst vorzubereiten und Erlerntes zu vertiefen.
Zahlreiche ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter aller Landesverbände haben ihr fachliches Können und ihre praktischen Erfahrungen in den Dienst der Fibelarbeit gestellt und sind bereit, ihre sachkundige Mitarbeit auch in Zukunft nicht zu versagen. Dafür gebührt ihnen besonderer Dank.
Bonn-Bad Godesberg im Januar 1977
Hinweise und Erklärung aus dem Vorwort der Fibel:
“ Die „Fibel des Technischen Hilfswerks“ ist als Sammelwerk angelegt. Die Herausgabe als Lose-Blatt-Sammlung erlaubt es, sie über einen langen Zeitraum auf dem technisch jeweils neuesten Stand zu halten und Korrekturen oder Ergänzungen kostensparend vorzunehmen, wenn Änderungen in der Aufgabenstellung und Verbesserungen der Ausstattung des THW es erfordern.
Im Aufbau und im Themenangebot folgt die Fibel den in den Musterausbildungsplänen (MAPI) festgelegten Themen der Vollausbildung, Stufe 1, der Helfer aller Fachdienste auf Standortebene und der Ausstattung des THW mit Fahrzeugen und Gerät.
Mit Vorlage der Fibelteile I und II sind die im MAPI vorgeschriebenen Themen für die von den Helfern aller Fachdienste zu durchlaufende Grundausbildung (Vollausbildung Stufe 1) im wesentlichen abgedeckt.
Zu Teil I: Grundausbildung (Allgemeine Ausbildung)
Die Behandlung der im Fibelteil erfassten Themen der Allgemeinen Ausbildung ist überwiegend informativ gehalten mit dem Ziel, das Technische Hilfswerk vorzustellen, seinen Standort im Rahmen des Zivilschutzkonzepts der Bundesrepublik Deutschland zu beschreiben und einen Überblick über die in der Bundesrepublik geltende Zivilschutzgesetzgebung – insbesondere, soweit gesetzliche Regelungen den Katastrophenschutz und das Technische Hilfswerk berühren – zu geben.
Die Darstellung des Technischen Hilfswerks erfährt zwangsläufig eine gewisse Streuung auch über solche Abschnitte, die sich zwar nicht unmittelbar mit dem THW beschäftigen, es aber zwecks Wahrung ihres sachlichen Zusammenhangs nicht unerwähnt lassen dürfen. Die Einbindung des Technischen Hilfswerks in den Katastrophenschutz der Bundesrepublik Deutschland wird dadurch allerdings noch deutlicher erkennbar. Als Hilfe für den Leser, der sich über das Technische Hilfswerk möglichst zusammenhängend informieren will, sind im Abschnitt 1/8 „Das Bundesamt für Zivilschutz“ auf Seite 10 alle Fibelstellen eigens angezeigt, die mittel- oder unmittelbar über das THW sowie über die das THW berührenden Gesetze und Erlasse Auskunft geben.
Es ist nicht auszuschließen, dass unter Berufung auf Themen des Fibelteils 1 an die als Ausbilder eingesetzten Helfer Fragen gerichtet werden, welche diese ohne zusätzliches Informationsmaterial nur unbefriedigend zu beantworten vermögen. Es ist daher beabsichtigt, zu gewissen Abschnitten und Gesetzestexten ergänzende Informationen, Kommentare oder Interpretationshilfen zu erstellen und den Ausbildern an die Hand zu geben. An eine Erweiterung des Fibelteils 1 selbst ist dabei nicht gedacht.
Zu Teil II: Grundausbildung (Praktische Ausbildung)
Der Fibelteil II ist ausbildungsintensiv angelegt. Mit seiner Herausgabe wird ein entscheidender Schritt vorwärts in Richtung auf eine bundesweit einheitliche praktische Grundausbildung getan.
Auf Textpassagen, die zur Unterrichtung der Helfer nicht unbedingt erforderlich erscheinen, wird zu Gunsten einer außergewöhnlich reichen Bildausstattung verzichtet. Der Teil II enthält mehr als eintausend Abbilfdungen und technische Zeichnungen.
Der durch Ausweitung des Bildanteils erzielte hohe Ausbildungseffekt erfährt insofern noch eine Steigerung, als besonders komplizierte und schwer verständliche Verrichtungen oder maschinelle Bewegungsabläufe zusätzlich in Einzelphasen ihres Ablaufs dargestellt sind (Phasendarstellung). Den Helfern eröffnet sich dadurch die Möglichkeit, gewisse technische Teilabschnitte der Ausbildung außerhalb des Dienstes mit Hilfe der Fibel nachzuvollziehen.
Dem Problem der Unfallgefährdung und den Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen wird in beiden Fibelteilen breiter Raum eingeräumt. Ihre Bearbeitung vollzieht sich in enger Anlehnung an die Einzelunfallverhütungsvorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften (VBG-Vorschriften) sowie an die Richtlinien, Sicherheitsregeln, Grundsätze und Merkblätter der Zentralstelle für Unfallverhütung und Arbeitsmedizin des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (ZH1-Schriften). Einbezogen in die Bearbeitung sind ferner Herstellerangaben, soweit sie der Unfallverhütung an Maschinen und Gerät dienen, nicht zuletzt Unfallerfahrungen auch aus dem THW-Bereich.
Obgleich eine korrekte Befolgung der Arbeits- und Bedienungsanweisungen Unfälle eigentlich ausschließen sollte, wird in jedem Teilabschnitt an hervor- gehobener Stelle unter „Unfallverhütung“ oder „Beachte“ auf die im konkreten Fall gegebenen Gefahrenmomente zusammenfassend verwiesen und angeordnet, was zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer zu tun bzw. zu unterlassen (verboten) ist.
Die Themen unter 11/6 „Metallbearbeitung“ und 11/7 „Bearbeitung von Gestein“ sind in der Fibel erstmals für das THW zusammenhängend behandelt. Die Behandlung beider Themen ist auf die Aufgaben und die Ausstattung des THW beschränkt. Die gleiche Einschränkung ist auch in allen anderen Abschnitten gewahrt, in denen handwerkliche Grundkenntnisse und handwerkliche Verrichtungen beschrieben werden. Die praktische Ausbildung im THW ersetzt in keinem Fall handwerkliche Berufsausbildung, die „Fibel des Technischen Hilfswerks“ in keinem Fall Fachliteratur.
Die Herausgabe der Fibelteile I und II erfolgt für den Dienstgebrauch in den Landesverbänden in begrenzter Auflage (Ausbilderausgabe). Bei dieser Ausgabe sind für jeden der beiden Teile eigene Einbanddeckel vorgesehen (beschriftet: Band 1 und Band 2).
In der den Helfern über den Verlag zugänglichen Ausgabe (Helferausgabe) sind die Teile 1 und II in einem einzigen Einbanddecke! zusammengefaßt (beschriftet: Teil 1 und II). Inhaltlich und ausstattungsmäßig stimmen Ausbilder- und Helferausgabe völlig überein.
Die „Fibel des Technischen Hilfswerks“ steift sich der Hefferschaft: Trotz Mitwirkung der Landesverbände und zahlreicher Fachkräfte aus den Reihen des THW an ihrer Gestaltung ist kaum zu erwarten, daß jeder einzelne Helfer seine Wünsche, Vorstellungen und Erwartungen erfüllt sieht. Berechtigte Kritik, Aufzeigen erkannter Fehler und Vorschläge, die zu Verbesserungen führen, tragen dazu bei, die Fibelarbeit lebendig zu gestalten und der künftigen Entwicklung des Sammelwerks zu dienen.
THW-Helfer, die zur Fibel etwas zu sagen wünschen, werden gebeten, ihre Einwände oder Vorschläge über die zuständigen Landesverbände zu leiten, die für die Weitergabe an die THW-Leitung Sorge tragen werden. Unter Umgehung der Landesverbände eingesandte Zuschriften können weder bearbeitet noch beantwortet werden.
Offen sagen, was nicht gefällt, was falsch erscheint oder besser gemacht werden soll. Korrekturvorschläge nicht vage umschreiben, sondern konkret im Wortlaut formulieren. Wer sich daran hält, leistet einen echten Beitrag.“
(Auszug aus dem Vorwort von 1977)
Inhalt und Aufbau der Fibel
Teil I
- I / 1 Zivilschutz in der Bundesrepublik Deutschland
- I / 2 Zivilschutzgesetz
- I / 3 Katastrophenschutzgesetz – KatSG
- I / 4 Katastrophenschutzorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland
- I / 5 Grundgesetz (GG)
- I / 6 Genfer Abkommen
- I / 7 Bundesverband für den Selbstschutz (BVS)
- I / 8 Das Bundesamt für Zivilschutz
- I / 9 Das Technische Hilfswerk
- I / 10 Zivilschutz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
- I / 11 Bergungs- und lnstandsetzungsdienst
Teil II
- II / 1 Stiche, Knoten, Bunde
- II / 2 Drahtseile, Ketten, Anschlagstück
- II / 3 Bewegen von Lasten – Hebezeug
- II / 4 Umgang mit Leitern
- II / 5 Holzbearbeitung
- II / 6 Metallbearbeitung
- II / 7 Bearbeitung von Gestein
- II / 8 Erdarbeiten
- II / 9 Zweibock, Dreibock, Mastkran, Ausleger
- II / 10 Abstützen, Aussteifen, Verankern
- II / 11 Ausleuchten von Einsatzstellen